Beglaubigte Übersetzungen • Dolmetschen • Korrektur

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Beglaubigte Übersetzung – was ist das und wofür wird sie benötigt?

Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt der beeidigte Übersetzer, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Ist aber eine beglaubigte Übersetzung für das Standesamt, für das Finanzamt, für das russische Konsulat erforderlich? Macht es Sinn, Vertragsentwürfe oder Bewerbungsunterlagen beglaubigt übersetzen zu lassen? Das alles erfahren Sie in diesem kurzen Artikel.

Wer ist beeidigter Übersetzer?

Beeidigter Übersetzer ist in Deutschland eine Person, die von einem Gericht (oder von mehreren Gerichten) für eine oder mehrere Sprachen öffentlich  bestellt und beeidigt wurde. Eine solche Person darf bestätigen, dass die Übersetzung aus der Sprache, für die sie beeidigt ist, ins Deutsche, oder eben umgekehrt, richtig und vollständig ist.
Hier können Sie prüfen, ob eine Person beeidigt ist oder einen beeidigten Übersetzer finden: https://www.justiz-dolmetscher.de

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, bei der die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt werden. Die Bestätigung/Beglaubigung  der Übersetzung enthält in der Regel folgende Elemente:

  • Beglaubigungsformel
  • Namen und Vornamen des Übersetzers
  • Stempel des Übersetzers
  • Datum
  • Unterschrift des Übersetzers

und befindet sich in der Regel am Ende der Übersetzung.

Das kann z. B. so aussehen:

Zweisprachige Beglaubigungsformel mit Stempel (beglaubigte Übersetzung Deutsch-Russisch)

Sind die Übersetzungen eines beeidigten Übersetzers immer automatisch beglaubigt?

Nein. Dass jemand beeidigter Übersetzer ist, bedeutet lediglich, dass er/sie beglaubigte Übersetzungen anfertigen darf.  Er wird die Übersetzung beglaubigen, wenn Sie dies mit ihm vereinbaren und bezahlen (die meisten Übersetzerkollegen verlangen eine Beglaubigungsgebühr).

In welchen Fällen brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?

In Deutschland brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung in der Regel nur, wenn das explizit verlangt wird. Haben Sie z. B. von einer Behörde eine Liste der vorzulegenden Unterlagen oder ein Schreiben bekommen, in dem man von Ihnen eine „Übersetzung“  ohne weitere Konkretisierungen verlangt, wird in der Regel auch eine einfache Übersetzung reichen. Diese dürfen Sie dann meistens auch selbst machen.

In welchen Fällen kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein?

  • Immatrikulation an einer Uni – Diplome und Zeugnisse (sind die Zeugnisse auf Englisch, ist in vielen Fällen gar keine Übersetzung nötig)
  • Umschreibung Ihres Führerscheins
  • Eheschließung
  • Berufsanerkennung
  • Approbation als Arzt
  • Vorlage bei Konsulaten der Republik Belarus, Kasachstan, Usbekistan, Kirgisistan, Moldau u. a. (Angaben nur für die Übersetzungssprache Russisch)

In welchen Fällen macht eine beglaubigte Übersetzung keinen Sinn?

  • Übersetzungen für das russische Konsulat (die Übersetzungen müssen unabhängig von der Beglaubigung eines beeidigten Übersetzers vom russischen Notar im Konsulat beglaubigt werden)
  • Übersetzungen fürs Finanzamt
    👉 die Übersetzungen für das russische Konsulat und für das Finanzamt dürfen Sie in der Regel auch selber anfertigen
  • wenn der Ausgangstext selbst lediglich als editierbares Word-Dokument vorliegt und weder mit einem Stempel versehen noch unterschrieben ist (Lebenslauf, Vertragsentwürfe etc.)
  • bei medizinischen Berichten – wenn Sie die Übersetzung einem Arzt vorlegen wollen, damit er sich entscheidet, ob er die Behandlung übernehmen will (hier sind die Übersetzungen rein informativ)

Fazit

Beglaubigte Übersetzung ist nicht automatisch besser als eine nicht beglaubigte. Denn: Eine Übersetzung erfüllt immer einen bestimmten Zweck. Bedenken Sie bitte auch, dass man bei einer beglaubigten Übersetzung vieles nicht darf, was in einer Übersetzung ohne Beglaubigung ohne Weiteres möglich wäre, z. B.

  • aus einer Fremdsprache in die andere ohne Zwischenversion übersetzen (z. B. ist eine beglaubigte Übersetzung aus dem Englischen ins Russische nach Vorschriften der meisten Bundesländer nicht möglich)
  • auf Ihre Wünsche bezüglich Formulierungen eingehen (bei einer beglaubigten Übersetzung bleiben wir möglichst wörtlich – die Rückübersetzung muss stimmen)
  • Sie können eine beglaubigte Übersetzung im Nachhinein nicht selbst ändern

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