Beglaubigte Übersetzungen • Dolmetschen • Korrektur

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Beglaubigte Übersetzungen – Fehler, die keine sind

Meine Kunden bekommen die Übersetzungen immer per E-Mail zur Prüfung, bevor ich sie ausdrucke und beglaubige (also mit Stempel und Unterschrift versehe). Besonders bei handschriftlich ausgefüllten Urkunden ist das sinnvoll, da die Handschrift nicht immer eindeutig zu lesen ist, und auch sonst sehen vier Augen mehr als zwei. Oft wiederholen sich aber die gleichen Rückfragen bzw. Fehlermeldungen, denen eigentlich kein Fehler zugrunde liegt. Hier die häufigsten davon.

1. Mein Vatersname ist falsch geschrieben. Es gehört ein ch rein, nicht dieses komische č!

Das ist der mit Abstand häufigste „Fehler“. Doch der männliche russische Vatersname (wie z. B. Петрович) ist mit č am Ende vorschriftengemäß übersetzt: Alle Teile des Namens, die nicht im Reisepass oder Personalausweis in lateinischer Schrift stehen, müssen nach ISO R9 transliteriert werden; dass diese Schreibweise der ISO R9-Norm entspricht, ist bei mir auch in der Anmerkung angegeben. Andernfalls werden die Urkunden von deutschen Behörden nicht akzeptiert. In meinen Übersetzungen gebe ich zur Sicherheit alle Namensteile nach ISO R9 UND nach Pass /Personalausweis an.

Die am häufigsten vorgeschlagene Übersetzungsvariante, nämlich ch, entspricht englischer Transkription und ist in einer Übersetzung ins Deutsche fehl am Platz. Sie wollen doch sicher nicht, dass jemand Ihren Vatersnamen „Петрових“ ausspricht, oder?

2. Meine Heimatstadt wurde bisher immer mit Voronezh übersetzt, bei Ihnen steht Woronesch. Können wir das ändern?

In der Regel stammen diese Schreibweisen aus den Übersetzungen, die in den postsowjetischen Ländern erstellt wurden und hier in Deutschland nicht akzeptiert werden. Ich übersetze die Ortsnamen nach deutscher Transkription und gebe bei besonders kleinen Orten auch noch die ISO R9 -Transliteration an, im Sinne der Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Abschnitt A2.1 Ortsnamen).

Wurde ein Ort umbenannt, müssen wir laut der neuen Fassung des Gesetzes die Schreibweise zum Zeitpunkt des Eintritts des Personenstandsfalls und die neue Schreibweise mit dem vorangestellten Wort „jetzt“ angeben.

3. Hilfe! Mein Geburtsdatum ist falsch angegeben!

Diese Fehlermeldung bekomme ich besonders oft bei den Übersetzungen von Geburtsurkunden. In der sowjetischen Geburtsurkunde stehen nämlich zwei Datenangaben: Die erste bezieht sich nämlich auf das Geburtsdatum, die zweite auf das Datum des Personenstandseintrags. Meistens sind das zwei verschiedene Daten. Wenn der Kunde auf die Übersetzung schaut, sieht er oft nur ein Datum, obwohl da natürlich beide stehen. Fällt sein Blick zufällig auf das Datum des Personenstandseintrags, ruft er/sie mich verärgert an und sagt, dass er/sie doch nicht an dem Datum geboren sei. Beim aufmerksamen Vergleich des Originals mit der Übersetzung stellen wir dann doch fest, dass alles richtig war.

Die zwei rot umrandeten Datumsangaben werden oft miteinander verwechselt, wenn der Kunde die Übersetzung vor Augen hat. Bildquelle: https://hobby-world.net/rus/view.php?id=3

4. Sie haben geschrieben, der Stempel sei unleserlich, aber da steht….

Wir sind kraft Gesetzes angehalten, unleserliche Stellen als solche zu markieren – auch wenn Sie wissen, was da steht (vgl. Bayerisches Dolmetschergesetz, Art 11 Abs. 4 Satz 2)

5. Gehört die Nummer der Urkunde nicht in die lateinische Schrift übersetzt?

Die Nummer der Geburtsurkunde aus dem Punkt 3 (ganz unten rechts) würde ich mit III-БM 360833 wiedergeben. Manche Kunden stören sich aber offensichtlich daran, dass in einem sonst in deutscher Sprache verfassten Dokument (also Übersetzung) kyrillische Buchstaben vorkommen. Der Grund dafür, dass ich hier bei der kyrillischen Schrift bleibe, ist einfach, dass Dokumente aus russischsprachigen Ländern manchmal auch Nummern mit lateinischen Buchstaben (oder sogar mit lateinischen UND kyrillischen Buchstaben) haben. Ob man die Nummern in eine andere Schrift „übersetzen“ soll, wird auch oft in Übersetzerkreisen diskutiert: Die Urkundenübersetzer unter uns sind sich aber einig, dass man hier am besten bei der Schrift der Originalurkunde bleibt.

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