Neulich hat jemand in einer der russischsprachigen Gruppen wieder mal gefragt, ob man für die Einbürgerung eine aktuelle Geburtsurkunde aus Russland benötigt und ob die auch apostilliert werden muss. Weil man ja in den Foren oft liest, dass man immer eine Apostille braucht.
Aus meiner Erfahrung kann ich Folgendes sagen: Es macht immer Sinn, sich erstmal eine Liste der Unterlagen von der Zielbehörde zu besorgen, und erst dann die Urkunden. Was nicht in der Liste steht, das brauchen Sie in der Regel nicht bzw. das spielt keine Rolle. Was in den Foren steht, spielt auch keine Rolle.
Wenn in der Liste steht, dass eine aktuelle Geburtsurkunde benötigt wird, sollten Sie sich vielleicht um eine Zweitschrift mit einem neueren Datum kümmern. Steht dies nicht explizit drin – können Sie auch Ihre alte sowjetische Geburtsurkunde verwenden.
Wenn in der Liste der Dokumente steht, dass die Geburtsurkunde apostilliert sein muss, sollten Sie sich vielleicht um eine Apostille kümmern. Oder aber dem Sachbearbeiter erklären, dass es in der heutigen Situation sehr schwierig ist. Wenn die Apostille laut Liste nicht explizit benötigt wird, brauchen Sie keine.
Was kann ich aus meiner Erfahrung sagen? Für die Einbürgerung /deutsche Staatsangehörigkeit (und auch für die Ausstellung einer Geburtsurkunde für ein neugeborenes Kind oder einer Sterbeurkunde) spielt keine Rolle, ob Ihre Geburtsurkunde apostilliert wird.
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Lina Berova, Ihre beeidigte Dolmetscherin und Übersetzerin für Russisch in München