Beglaubigte Übersetzungen – Hinweise und Infos
(Preisbeispiele für beglaubigte Übersetzungen Russisch/Deutsch finden Sie hier).
Von welchen Dokumenten erstellen Sie beglaubigte Übersetzungen (Russisch/Deutsch) hauptsächlich?
Wir erstellen für Sie beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden, Ledigkeitserklärungen u. a. für Ihre Eheschließung, Übersetzungen für die Berufsanerkennung bzw. Approbation in Deutschland, Diplom- und Zeugnisübersetzungen (Russisch/Deutsch) für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule, Übersetzung eines Führerscheins o. ä.
Müssen Ihre beglaubigten Übersetzungen vom Notar beglaubigt/apostilliert werden?
Unsere beglaubigten Übersetzungen (z. B. für Standesämter) werden nach ISO R9 erstellt und deutschlandweit akzeptiert; für deutsche Behörden brauchen Sie keine weitere Beglaubigung.
Ebenfalls bekommen Sie bei uns schnelle und unkomplizierte Übersetzungen für das russische Konsulat (oder auch für Konsulate der Republiken Belarus bzw. Kasachstan) oder auch beglaubigte Übersetzungen Englisch/Deutsch.
Werden beglaubigte Übersetzungen aus Russland usw. in Deutschland akzeptiert? Können Sie eine Übersetzung aus Russland beglaubigen?
Alle deutschen Behörden, die beglaubigte Übersetzungen Ihrer Urkunden verlangen, bestehen i. d. R. darauf, dass diese von einem in Deutschland ansässigen und allgemein beeidigten Übersetzer vorgenommen werden.
Sollten Sie sich trotzdem aus irgendeinem Grund dafür entscheiden, die Übersetzung für deutsche Behörden z. B. in Russland anfertigen zu lassen, verlangen Sie zumindest, dass der dortige Übersetzer Ihnen eine elektronische Version seiner Übersetzung in editierbarer Form zukommen lässt.
Handelt sich um längere Listen, die in
Wo finde ich beeidigte Übersetzer für Französisch, Ukrainisch, Italienisch und andere Sprachen?
Übersetzer und Dolmetscher für alle Sprachen finden Sie unter
http://www.justiz-dolmetscher.de.
Sonst wenden Sie sich an lina.berova@gmx.de – ich bin gut vernetzt und finde meist innerhalb von ein paar Stunden einen Übersetzer mit der benötigten Sprachkombination. Ganz OHNE Vermittlungsgebühr und Aufpreis.
Übersetzungen für die Eheschließung/Heirat in Deutschland
Sie wollen in Deutschland heiraten und ihr künftiger Ehepartner/-in stammt aus dem Ausland, z. B. aus Russland? Hierzu müssen i. d. R. zumindest folgende Unterlagen übersetzt werden (z. B. für den Fall, dass Ihre Verlobte/Ihr Verlobter aus Russland stammt):
- Inlandspass, Übersetzung ALLER Seiten, auch der Seiten OHNE Einträge (besonders wichtig ist die Seite „Familienstand“)
- Geburtsurkunde, nicht älter als 6 Monate, mit Apostille
- Ledigkeitsbescheinigung aus dem Standesamtsarchiv (etwa справка об отсутствии записи акта гражданского состояния), mit Apostille
- Ledigkeitserklärung, unterschrieben vom künftigen Ehepartner und vom Notar, mit Apostille
- in einigen Fällen: Meldebescheinigung
- bei Vorehen: Scheidungsurkunden bzw. Scheidungsurteile
Verbindliche Auskunft erhalten Sie stets nur bei dem zuständigen Standesamt. Bitte lassen Sie die Übersetzungen für die Heirat lediglich von einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer anfertigen.
Übersetzungen für das Russische Konsulat
s. auch „Übersetzungen für Konsulate (Russland, Belarus, Kasachstan)„
Das Russische Konsulat verlangt KEINE beglaubigten Übersetzungen; der Notar im Konsulat beglaubigt die Übersetzungen selbst. Die Gebühr dafür betrug 2016 18 Euro/Seite.
Sollten Sie uns mit der Übersetzung beauftragen, kann das Ganze per E-Mail abgewickelt werden. Auf Wunsch können wir natürlich auch die Übersetzungen für das Russische Konsulat beglaubigen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, die Übersetzungen selbst anzufertigen, achten Sie bitte auf die allgemeine Genauigkeit und genaue, möglichst buchstabentreue Übersetzung der Namen.
Bei Zweifeln (etwa ob „s“ am Ende des Wortes als russisches „с“ oder als „з“ wiederzugeben ist) drucken Sie sicherheitshalber zwei Versionen der Übersetzung aus und nehmen beide zum Konsulat mit.
Übersetzungen der Apostillen
Bitte beachten Sie, dass wir Apostillen (also Stempel, auf denen das Wort „Apostille“ steht) selbst NICHT anbringen können.
Ebenso können wir keine Geburtsurkunden oder Scheidungsurkunden ausstellen, sondern lediglich beglaubigte Übersetzungen von diesen anfertigen.
Dies gilt ebenfalls für alle anderen (auch beeidigten) Übersetzer in Deutschland.
Apostillen für standesamtliche Urkunden, die in Deutschland ausgestellt wurden, bekommen Sie bei der Regierung des jeweiligen Regierungsbezirks(in München z. B. bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, dauert ca. 10 Minuten).
Apostillen für notariell beglaubigte Urkunden bekommen Sie in München bei Landgericht München I; die apostillierte Urkunde können Sie dort in der Regel am nächsten Werktag nach Abgabe abholen.
Selbstverständlich können Sie auch uns mit Anbringung der Apostille bei Landgericht oder bei der Regierung von Oberbayern beauftragen. Für diesen Service fallen jedoch zusätzlich zu den Kosten der Apostille auch die Stundensätze an (s. Stundensätze fürs Dolmetschen).
Die Apostillen für die im Ausland ausgestellten Urkunden erhalten Sie nur in dem jeweiligen Land. In Russland sind in der Regel die Filialien des Justizministeriums dafür zuständig.
Sollte die Anbringung der Apostille im Ausland mit unzumutbar hohem Aufwand verbunden oder gar unmöglich sein, können in einigen Fällen die Behörden, abweichend vom üblichen Vorgehen, eine Bestätigung oder Beglaubigung des Konsulats anstelle der Apostille gelten lassen.
Beglaubigte Kopien
Bitte beachten Sie, dass wir die Kopien Ihrer Unterlagen NICHT beglaubigen dürfen (und es darf auch kein anderer Übersetzer oder Übersetzungsbüro).
Amtlich beglaubigte Kopien aller Dokumente in allen Sprachen, die sich für alle Zwecke eignen, bekommen Sie jedoch schnell und günstig bei jedem Notar in Deutschland.
Übersetzungen bei Erteilung einer Vollmacht für Russland bzw. andere Länder
Sie brauchen eine Vollmacht, die in Russland bzw. einem anderen russischsprachigen Land Rechtskraft hat, z. B. damit eine andere Person in Ihrem Namen eine Wohnung kaufen oder Ihre Geburtsurkunde entgegennehmen kann?
Sollten Sie sich dafür entscheiden, diese in Deutschland ausstellen zu lassen und dann in Ihr Heimatland zu schicken, gehen Sie wie folgt vor:
– Sie lassen sich den Entwurf der Vollmacht vom Notar im Zielland schicken
– wir übersetzen den Text des Entwurfs ggfs. aus dem Russischen ins Deutsche (oder auch nicht – der Notar beurkundet schließlich nur die Echtheit der Unterschrift)
– Sie gehen mit dem Text der Vollmacht (ggfs. auch mit dem russischen Text) zum Notar, unterzeichnen diesen und lassen sich die Echtheit der Unterschrift vom Notar bestätigen
– wir erstellen die beglaubigte Übersetzung von dem Beglaubigungstext des Notars ins Russische. Wurde der Text der Vollmacht in deutscher Sprache unterzeichnet und beurkundet, übersetzen wir den Text wieder ins Russische (bzw. verwenden den ursprünglichen Text ggfs. als Vorlage)
– Sie lassen die Übersetzung ggfs. beim zuständigen Gericht apostillieren (falls vom Zielland verlangt).
Beglaubigte Übersetzungen von Diplomen und Zeugnissen für Universitäten
Für die Immatrikulation an einer deutschen Universität müssen die fremdsprachigen Unterlagen
a) stets vom beeidigten Übersetzer b) vom Original übersetzt werden.
Bei der Übersetzung der Bezeichnungen ausländischer Hochschulen und Abschlüsse halten wir uns an die Übersetzungen in der anabin-Datenbank.
Ab und zu übersetzen wir auch deutsche Zeugnisse für Personen, die in Russland studieren oder arbeiten wollen. Bisher wurden diese Übersetzungen von den Behörden in Russland problemlos anerkannt und haben somit ihren Zweck erfüllt.
Übersetzungen für die Anerkennung der Berufsqualifikation
Für die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation, v. a. bei den Ärzten, können sich manchmal extrem hohe Übersetzungsvolumen ergeben (da die gesamten Themen einzelner Studienfächer genau übersetzt werden müssen).
Weil wir unsererseits in diesem Fall aufgrund des hohen Zeitaufwands und Qualitätsanspruchs nur geringen Spielraum bei den Übersetzungskosten haben, lassen Sie sich bitte vor der Erfragung eines Angebots genau informieren, welche Unterlagen bzw. Teile der Informationen tatsächlich in deutscher Sprache benötigt werden.
(с) Lina Berova 2024