Neue russische Geburtsurkunde mit Apostille für die Einbürgerung benötigt?
Neulich hat jemand in einer der russischsprachigen Gruppen wieder mal gefragt, ob man für die Einbürgerung eine aktuelle Geburtsurkunde aus Russland benötigt und ob die auch apostilliert werden muss. Weil man ja in den Foren oft liest, dass man immer eine Apostille braucht. Aus meiner Erfahrung kann ich Folgendes sagen: